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TATORT RLT | Teil 17: Wenig Luft trotz des großen Ansauggitters

Das Ansauggitter war groß genug. Die Luft bekam trotzdem nur einen Teil davon.

Auf den ersten Blick sieht man lediglich eine Außenluftöffnung auf einem Flachdach. Beim genaueren Hinsehen fallen jedoch gleich mehrere Punkte auf.

Beginnen wir mit der brennbaren Dachhaut. Bei Mündungen von Lüftungsleitungen über Dach, aus denen im Brandfall Brandgase austreten können, reicht es nicht aus, nur die örtliche Schneehöhe zu berücksichtigen.

Die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie sieht hierfür drei mögliche Lösungen vor:

Die Mündung muss brennbare Bauteile mindestens 1 m überragen, horizontal mindestens 1,5 m entfernt sein oder die brennbare Dachfläche muss im Abstand von mindestens 1,5 m gegen Brandgefahr geschützt werden. Als Beispiele nennt die Richtlinie eine mindestens 5 cm dicke Bekiesung oder mindestens 3 cm dicke, fugendicht verlegte Betonplatten.

Davon ist hier bei der Fortluft nichts zu erkennen.

Auch die Ansaughöhe spielt eine Rolle. Bei Außenluftansaugungen über Dach wird mindestens das 1,5-Fache der zu erwartenden Schneehöhe, jedoch mindestens 30 cm Abstand zur Dachoberfläche empfohlen.

Doch das ist nicht der einzige auffällige Punkt. Das Wetterschutzgitter wurde vermutlich anhand des erforderlichen Volumenstroms dimensioniert. Entscheidend ist jedoch nicht nur seine sichtbare Größe, sondern ob die gesamte freie Fläche gleichmäßig durchströmt wird.

Das Übergangsstück vom kleineren Kanalquerschnitt auf das große Ansauggitter ist sichtbar sehr kurz ausgeführt. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Luft hauptsächlich durch den mittleren Bereich strömt, während die Randflächen kaum genutzt werden.

Die Folgen können lokal erhöhte Luftgeschwindigkeiten, größere Druckverluste, stärkere Geräusche und ein erhöhter Eintrag von Regentropfen sein.

Die oft genannten 2 m/s sind dabei ein konservativer Auslegungswert. Die RLT-Richtlinie 01 nennt für Außenluft-Wetterschutzgitter maximal 2,5 m/s. Hersteller empfehlen je nach Bauart häufig einen Bereich von 2 bis 2,5 m/s.

Ob dieser Wert lokal tatsächlich überschritten wird, lässt sich anhand eines Fotos nicht beweisen. Dafür wären eine Messung oder eine strömungstechnische Bewertung notwendig. Die sichtbare Geometrie gibt jedoch ausreichend Anlass, die Ausführung zu hinterfragen.

Ein großes Ansauggitter nützt wenig, wenn das Übergangsstück nur seine Mitte anströmt.

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