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TATORT RLT | Teil 18: Brandschutzklappe funktioniert. Brandschutz nicht

Wir wurden mit der Wartung mehrerer FK90 Brandschutzklappen der Baureihe FK92 beauftragt.

Die fünfjährige Frist für Mängelansprüche nach der Errichtung war zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen.

Bei der Bestandsaufnahme stellte sich heraus: Die Klappen wurden mit dem Einbaurahmen ER8 montiert und befinden sich hinter einer Schachtwand, die nicht in F90 Qualität ausgeführt ist.

Der ER8 ist laut Hersteller für den Trockeneinbau in genau definierten Holzwänden, Holzdecken sowie Decken mit Stahlrahmen vorgesehen. In diesem Fall handelt es sich tatsächlich um eine Decke mit Stahlrahmen. Entscheidend ist aber immer das vollständige System:

Brandschutzklappe, Einbaurahmen, Wand- oder Deckenkonstruktion, Befestigung, Bekleidung, Bauteildicke und Feuerwiderstand müssen gemeinsam der geprüften Einbauart entsprechen.

Fehlt diese Übereinstimmung, kann die Klappe mechanisch einwandfrei funktionieren und trotzdem keinen nachgewiesenen Feuerwiderstand besitzen.

Das vorletzte Bild zeigt die Situation im Schacht des 1. Obergeschosses, von den Klappen nach oben fotografiert. Die gleiche Einbauart fanden wir auch im Erdgeschoss und im 2. Obergeschoss.

Damit sprechen wir nicht mehr über einen einzelnen Montagefehler, sondern über eine wiederholt ausgeführte Konstruktion. Übrigens waren alle Endlagenschalter nicht angeschlossen.

Der Kunde fragte mich verständlicherweise: „Warum war das bisher immer in Ordnung?“
Meine ehrliche Antwort lautet: Ich weiß es nicht.

Vielleicht wurde bisher nur die Funktion der Klappen geprüft. Vielleicht war die Einbausituation nicht vollständig zugänglich. Vielleicht wurde der Mangel übersehen.

Was ich sicher sagen kann: Ein grüner Haken in einem alten Wartungsbericht macht eine nicht nachgewiesene Einbauart nicht nachträglich richtig.

Auch das Ende der Gewährleistungsfrist lässt einen technischen Mangel nicht verschwinden. Es verändert möglicherweise die rechtliche Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, aber nicht die brandschutztechnische Situation im Gebäude.

Meine Haltung dazu ist klar:

Wenn Sie die Anlage fachgerecht bewerten und ohne Kompromisse in Ordnung bringen möchten, sind wir der richtige Partner. Wenn Sie lediglich jemanden suchen, der den Bestand durchwinkt, sind wir raus.

Was ist hier schiefgelaufen: Planung, Ausführung, Abnahme oder die bisherigen Prüfungen?

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