Hygieneinspektion nach VDI 6022

Ob im Büro, Hotel, Fitnessstudio, Konferenzzentrum oder Flughafenterminal: Einen großen Teil unseres Alltags verbringen wir in Gebäuden, deren Raumluft durch raumlufttechnische Anlagen – kurz RLT-Anlagen – aufbereitet wird. 🏢

Solange Temperatur und Luftqualität angenehm sind, nimmt man diese Technik kaum wahr. Problematisch wird es jedoch, wenn Anlagen nicht fachgerecht gewartet, kontrolliert und hygienisch betrieben werden. Dann können sich beispielsweise Bakterien oder Schimmelpilze entwickeln und über die Anlage verbreitet werden. 🦠

Für den hygienischen Betrieb solcher Anlagen existiert in Deutschland die Richtlinie VDI 6022. Sie beschreibt, welche Maßnahmen Betreiber ergreifen sollten, um hygienische Mängel frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Dazu gehören regelmäßige Kontrollen, Wartungsmaßnahmen und Hygieneinspektionen. 📘

Für Hygieneinspektionen gelten grundsätzlich folgende Intervalle:

👉 alle zwei Jahre bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung
👉 alle drei Jahre bei Anlagen ohne Luftbefeuchtung

Eine solche Inspektion geht deutlich über einen kurzen Blick in die Anlage hinaus. Sie beinhaltet unter anderem:

🔍 eine umfassende Sichtprüfung der Anlage und ihrer Komponenten
🌬️ Untersuchungen der Luft und relevanter Oberflächen
🧪 mikrobiologische Analysen auf Bakterien und Schimmelpilze
📑 eine nachvollziehbare Dokumentation und fachliche Bewertung der Ergebnisse

Besonders kritisch sind Bereiche, in denen Feuchtigkeit entsteht oder Wasser geführt wird. Kondensat, verschmutzte Filter, Befeuchter und andere feuchte Anlagenkomponenten können günstige Bedingungen für mikrobielles Wachstum schaffen.

Die möglichen Folgen sind nicht nur technischer Natur:

😷 Schimmelpilze können die Atemwege reizen sowie Allergien und asthmatische Beschwerden begünstigen.
🚨 Bei belasteten wasserführenden Systemen können Bakterien über feinste Wassertröpfchen – sogenannte Aerosole – in die Raumluft gelangen.

Anders als bei der Trinkwasserhygiene gibt es für RLT-Anlagen allerdings kein einzelnes, leicht erkennbares „Hygienegesetz“. Die Anforderungen ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften, Betreiberpflichten und dem anerkannten Stand der Technik.

Dazu zählen beispielsweise:

📌 die Forderung nach gesundheitlich zuträglicher Atemluft gemäß ASR A3.6
📌 die Verpflichtung, den Stand der Technik im Rahmen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen

An dieser Stelle erhält die VDI 6022 ihre besondere Bedeutung: Sie konkretisiert den Stand der Technik für den hygienischen Betrieb von Lüftungs- und Klimaanlagen.

Der entscheidende Punkt lautet daher:

❗ Anlagenhygiene ist keine optionale Zusatzleistung, sondern Bestandteil eines ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs.

Regelmäßige Hygieneinspektionen helfen Betreibern nicht nur dabei, Risiken rechtzeitig zu erkennen. Sie schaffen zugleich eine belastbare Dokumentation darüber, dass die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen getroffen wurden.

In der betrieblichen Praxis wird dieses Thema dennoch häufig unterschätzt oder aufgeschoben.

Dabei endet die Verantwortung nicht mit der Hygieneinspektion. Die VDI 6022 sieht zwischen den Inspektionsintervallen zusätzliche Hygienekontrollen vor. Durch regelmäßige Sichtprüfungen sollen Auffälligkeiten und Mängel möglichst früh erkannt werden. 🔁

Wer solche Kontrollen dauerhaft unterlässt, riskiert nicht nur hygienische Probleme. Im Schadensfall können auch Fragen des Organisationsverschuldens und der Betreiberhaftung relevant werden. ⚖️

Wie ist das in Ihrem Betrieb geregelt?

Sind Hygieneinspektionen und wiederkehrende Kontrollen fester Bestandteil des Anlagenbetriebs – oder gehört das Thema noch zu den Aufgaben, um die sich „eigentlich einmal jemand kümmern müsste“?